Platzöffnung Stockerau

Werte Mitglieder!

Seit unserer letzten Information ist wieder einige Zeit vergangen und in der Zwischenzeit wurden bereits einige Mitgliedsbeiträge eingezahlt.

Dafür an alle Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, ein herzliches Dankeschön!

Alle, die noch nicht eingezahlt haben, darf ich daran erinnern, dass ab 1. Mai der Zugang zum Freiplatz nur mehr für jene möglich sein wird, die den erforderlichen Zugangscode von uns erhalten haben.

Der Erhalt des Zugangscodes ist also an die Einzahlung des Mitgliedbeitrages gebunden.

Alle Vereinsmitglieder von Zweigvereinen oder anderen Standorten der Artemisfamilie, welche den Freiplatz in Stockerau nutzen wollen, erhalten den neuen Zugangscode bei Ihrem Vereinsvorstand oder Standortleiter.

Eine Weitergabe des Zugangscodes an Standortfremde erfolgt von uns nicht, da wir nicht feststellen können, ob der oder die Betreffende ein Mitglied ist.

Für die Button Verteilung werden wir noch Termine festlegen, wo entweder Ingrid Reinwein,
Barbara Peter, oder ich anwesend sein werden.
Diese Termine werden wir auf der Homepage und via WhatsApp bekanntgeben.

Wie Sie sicher alle bereits erfahren haben, können Bogensportanlagen ab dem 1. Mai unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

Für die Benutzung des Freiplatzes in Stockerau ist es erforderlich, dass wir eine Übersicht über die Nutzer haben. Probeweise haben wir vorerst eine WhatsApp Gruppe erstellt welche Barbara Peter administriert und in der sich die Nutzer vom Standort Stockerau oder auch von anderen Standorten oder Zweigvereinen eintragen müssen.

Wer daher den Freiplatz in Stockerau nutzen möchte und noch nicht in dieser Gruppe ist, kann sich bei Barbara Peter anmelden

Diese Maßnahme ist deswegen erforderlich, da wir zurzeit nur einen eingeschränkten Trainingsbetrieb (siehe Punkt 1; 6 und 15 der weiteren Ausführungen) zulassen.

Der Grund dafür sind eine Reihe von Auflagen von der Behörde und eine Umsetzungsempfehlung durch den österreichischen Bogensportverband (ÖBSV).

Diese sind unter folgenden Überbegriffen zusammengefasst:
1. Vermeidung von Ansammlungen mehrer Personen an einem Ort
2. Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit
3. Umsetzung von erforderlichen Hygienemaßnahmen
4. Vereinsinterne Umsetzung der Auflagen

Um den behördlichen Vorgaben zu entsprechen, wurde eine Standortrichtlinie erstellt, welche folgende Regelungspunkte enthält:

1. Eingeschränkte Trainingsmöglichkeit
2. Keine Schnupperstunden oder andere Veranstaltungen
3. Zeitfenster für die Risikogruppe Senioren
4. Allgemeine Trainingsmöglichkeit
5. Anzahl der Trainingsscheiben
6. Anzahl der Schützen am Platz und Verhalten an der Schusslinie
7. Abstandregelung
8. Einsatz eines Reservierungssystems
9. Beschränkung der individuellen Trainingszeit
10. Anwesenheit dokumentieren
11. Zugangsbeschränkung auf max. 12 Personen für eine bestimmte Trainingszeit innerhalb eines Zeitfensters
12. Regelung für ein Jugend- und Anfängertraining
13. Vorsorgemaßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften
14. Stundenplan
15. Abschlussbestimmungen

Die Details dazu finden Sie im Dokument, das an alle Mitglieder von Stockerau geschickt wurde, bzw. jederzeit bei den Standortleitern angefordert werden kann.

Wir glauben, dass wir mit dieser Regelung einen ersten Schritt für eine Nutzung unseres Freiplatzes in Stockerau einleiten können.

Wir gehen davon aus, dass sich alle Vereinsmitglieder an die Vorgaben halten werden und es daher nicht erforderlich sein wird, den Trainingsbetrieb wieder einzustellen.

Martin Korn
UBSC Artemis Stockerau
Standortleitung